Privatversicherte

Der Preis für eine 50-minütige Sitzung liegt – je nach Aufwand – bei 135,52 – 153,00 Euro (nach der GOP). Zusätzlich können Kosten für begleitende Maßnahmen anfallen, wie beispielsweise die Erstellung einer biografischen Anamnese zu Beginn der Therapie, diagnostische Untersuchungen, die Auswertung von Tests und Fragebögen sowie gegebenenfalls Abstimmungen mit behandelnden Ärzten. Je nach individuellem Versicherungsvertrag übernehmen manche private Krankenversicherungen die Kosten nur teilweise, sodass in diesen Fällen eine private Zuzahlung notwendig sein kann.

Selbstzahlende

Für Selbstzahlende kann die Therapie auf Wunsch vollständig anonym bleiben. In diesem Fall werden keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben. Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, beispielsweise bei Bewerbungen für den Staatsdienst oder dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Preis für eine 50-minütige Sitzung liegt – je nach Aufwand – bei 135,52 – 153,00 Euro (nach der GOP).

Gesetzlich Versicherte

Für die Abrechnung einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei einer gesetzlichen Krankenkasse werden folgende Unterlagen benötigt:

Ärztliche Bescheinigung: Diese muss von einer ärztlichen Praxis ausgestellt werden und die Dringlichkeit und Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung bescheinigen.
PTV11: Dieses Formular erhalten Sie im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Diese werden von der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung vermittelt. Bitten Sie die*die ausfüllende*n Therapeutin*en auch darum die Dringlichkeit dort aufzuführen, sowie fachliche Gründe wie zb. die Spezialisierung, die es notwendig macht in dieser Privatpraxis behandelt zu werden.
Protokoll der vergeblichen Therapieplatzsuche: Hier werden die erfolglosen Versuche dokumentiert, einen Psychotherapieplatz mit Kassenzulassung zu finden. Dabei sollten mindestens fünf bis zehn Therapieanfragen nachgewiesen werden, bei denen entweder keine Rückmeldung oder Absagen mit langen Wartezeiten von mehr als drei Monaten eingegangen sind. Hier finden sie zugelassene Therapeut*innen.
Antrag auf Kostenerstattung: Dies ist der eigentliche Antrag auf die Erstattung der Kosten für selbst eingeholte medizinische Leistungen in einer Privatpraxis auf Grund eines Systemversagens nach §13.3 SGBV

Mit diesen Unterlagen kann der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Wichtig ist, dass die Krankenkasse vor Beginn der Therapie schriftlich zustimmt, damit die Kosten erstattet werden können. Der Preis für eine 50-minütige Sitzung liegt – je nach Aufwand – bei 135,52 – 153,00 Euro (nach der GOP).

QEEG

Die Kosten für eine QEEG Sitzung inklusive Auswertung belaufen sich auf 285 Euro.

Teamsupervision

Die Kosten für eine 90 minütige In-house Teamsupervision belaufen sich auf 250 Euro plus Fahrtkosten.

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